AGB

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Übersicht

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragspartner
  3. Eigentumsvorbehalt
  4. Nutzungsrechte
  5. Urhebernennung
  6. Recht zur Nutzung als Referenz

Verleihbedingungen (1-9)

 

Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Roman Bracht Fotografie an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

Roman Bracht Fotografie

Höninger Weg 286

50969 Köln

St.Nr.: 219/5037/3854

Inhaber: Roman Bracht

Sie erreichen unter der Telefonnummer 0176 – 22 33 48 41 sowie per E-Mail unter r.bracht@bracht-fotografie.de

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Fotoarbeiten Eigentum der Firma Bracht Fotografie. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen, auf den Kunden über.

 

Nutzungsrechte

Bei einem erstellen Fotoauftrag gelten die Nutzungsrechte ohne einer zeitlichen Einschränkung oder für eine ggf. gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung auf 10 Jahre in allen bekannten Medien. Es sei denn, es ist etwas  anderes im Angebot oder vorher schriftlich vereinbart worden. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an Dritte darf nur nach Absprache mit dem Fotografen erfolgen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen, auf den Kunden über.

 

Urhebernennung

Sobald die erstellten Fotoarbeiten in den verschiedenem Medium gezeigt werden, ist eine Urhebernennung in Form von einem Link wie „Foto: http://www.bracht-fotografie.de“ oder „http://www.bracht-fotografie.de“ oder Foto: Roman Bracht, vor zu nehmen. In sozialen Netzwerken ist eine Verlinkung im Bild oder die Namensnennung mit der Verlinkung zu dem Instagramaccount „https://www.instagram.com/roman_bracht/“ oder zu der Facebookseite „https://www.facebook.com/brachtfotografie“ ein zu binden. Wenn beides nicht geht, dann zumindest ein Link auf die Seite http://www.bracht-fotografie.de oder „Foto: Bracht-Fotografie“. Es reicht nicht die alleinige Nennung des Fotografen, sondern die Nennung mit dem Link www.bracht-fotografie.de. Bei Printmedien wird der Link durch die Internetadresse ersetzt.

 

Recht zur Nutzung der Foto-Film- und Grafikarbeiten als Referenz

Der Auftraggeber willigt ein, dass die beauftragten und erstellten Fotoarbeiten, als Referenz in allen bekannten Medien ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden dürfen. Dazu gehören auch Übersichtsseiten von Fotoarbeiten, die ein bestimmtes Thema (wie z.B. Mitarbeiterportraits, Produktfotos, etc.) behandeln. Dies ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung seitens des Kunden, spätestens jedoch acht Wochen nach der Lieferung der Fotoarbeiten.

 

Verleihbedingungen

 

  1. Dauerhafter Besitzer der vermieteten Objekte ist und bleibt die Firma Bracht-Fotografie. Die Mietobjekte dürfen weder weitergeben, abgegeben oder repariert werden.

 

  1. Mit einer Signatur bzw. Unterschrift belegt der Kunde/ Mieter, dass dieser das Objekt fehlerfrei angenommen hat. Wenn sich bei der Abgabe Fehler bei der Funktion oder generellen Schaden bemerkbar machen, werden diese als Kosten des Kunden zu dem Neupreis, zu dem Mietpreis angerechnet, außer es handelt sich um Gebrauchsspuren.

 

  1. In den Abschnitten von 24 Stunden, bzw. einen Tag, werden die Gebühren für die Miete der Ware abgerechnet. Wenn die Ware zum Beispiel kurz nach dem verstreichen des jeweiligen Tagesabschnitt zurückgebracht wird, hat der Vermieter das Recht, diesen Zeitabschnitt zu berechnen. Bei Abholung gelten die Wochenenden der Mietgegenstände ab Freitag 17 Uhr und Rückgabe bis Montag 12:00 Uhr als 2 Tage. Werden schon bestätigte Gegenstände, ohne einer mit uns besprochenen Stornierung, die 24 Stunden im Vorfeld stattfinden muss, nicht abgeholt, wird eine Mietabschnitt, bzw. 24 Stunden, angerechnet.

 

  1. Wird das mitvermietete Leuchtmittel, das zu Verfügung steht, benutzt, gilt dieses als eine verkaufte Ware, die von Bracht-Fotografie an den Mieter verkauft wurde.

 

  1. Alle Preise werden netto angegeben, ergänzend der gesetzlich Mehrwertsteuer und Versicherung. Der Verleih-Service beruht auf Abholung. Bei Warenversand werden Porto, Verpackung und Abfertigungsgebühren einkalkuliert. Diese liegen bei 50 Euro plus versicherten Versand. Der Mietpreis beim Versand verlängert sich automatisch auf zwei weitere Tage (Sendungstag und Rücksendungstag).

 

  1. Ab der Übergabe der Mietobjekte an den Mieter, einer/n Fotoassistenten/in des Mieters oder an einen, zuvor ausgemachten Dritten, startet die Miete. Das Mieten endet wenn, gesamte Mietobjekte zurück zur gültigen Adresse von Bracht-Fotografie gelangen und von Herrn Bracht oder einer/n Mitarbeiter/in angenommen wurden. Dies wird durch die Unterschrift des Vermieters bestätigt. Bei einer nicht vollständigen Abgabe der Objektes, ist für jeden angebrochenen Tag, die Miete zu begleichen.

 

  1. Für jegliche Schäden, die durch die gemieteten Gegenstände entstehen, nimmt Bracht-Fotografie keine Verantwortung und Haftung. Dies gilt für indirekte Schäden wie zum Beispiel Stromausfälle, Unfälle, etc.. Für direkte Schäden wie Stromschläge oder Verletzungen, etc., an den Geräten gilt dies ebenso.

 

  1. Die Verantwortung für den Transport, sowie für den Versand, liegt beim Mieter. Gehen auf dem Transport, bzw. auf dem Versandweg Mietobjekte verloren, sind diese vom Mieter zu dem Neupreis zu ersetzen

 

  1. Falls bei der Verleihung von Fotoausrüstungen das Material defekt oder Beschädigt zurückgegeben wird, kann der Verleiher Roman Bracht, den Neupreis des Ausrüstungsgegenstandes einfordern.